Rechtsprechung
   AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47405
AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12 (https://dejure.org/2013,47405)
AG Oranienburg, Entscheidung vom 08.05.2013 - 36 F 115/12 (https://dejure.org/2013,47405)
AG Oranienburg, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 36 F 115/12 (https://dejure.org/2013,47405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann insbesondere angenommen werden, wenn objektive, nach außen tretende Umstände wie etwa ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, größere gemeinsame Investitionen wie der Erwerb eines gemeinsamen Familienheims oder die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigten Lebensgemeinschaft nahe legen (BGH FamRZ 2011, 1854).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herausgelöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH FamRZ 2011, 1854).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Ist dies wie hier zu bejahen, liegt eine so gravierende Abkehr von den ehelichen Bindungen vor, dass die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Unterhalt grob unbillig erscheint; denn man kann sich nicht einerseits von der ehelichen Beziehung distanzieren und andererseits eheliche Mitverantwortung für das wirtschaftliche Auskommen in Anspruch nehmen (BGH FamRZ 1989, 1279; BGH FamRZ 1984, 154; BGH FamRZ 1983, 169; BGH FamRZ 2011, 791).

    Bei Zuwendung zu einem neuen Partner kommt es im Übrigen nicht einmal darauf an, ob dies im unmittelbaren Anschluss an die Trennung oder erst deutlich später geschah, wesentlich ist vielmehr, ob dies für das Scheitern der Ehe ursächlich war (BGH FamRZ 2011, 791).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Nach Art. 2 Abs. 1 GG wird es unter anderem durch die verfassungsgemäße Ordnung beschränkt (BVerfG NJW 2002, 3619).
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Doch selbst wenn hier dem Grunde nach ein Beweisverwertungsverbot angenommen werden würde, wäre ein Verstoß hiergegen gemäß § 295 ZPO durch rügelose Einlassung der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung geheilt (BGH NJW-RR 2007, 1624 (1627)).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Die Frage der Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel ist in der ZPO nicht ausdrücklich geregelt (BGH NJW 2003, 1123 (1124)).
  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 13 UF 3/11

    Verwirkung des Anspruchs eines getrennt lebenden Ehepartners auf

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Die heimliche Aufnahme einer Beziehung zu einem gemeinsamen Freund, und die heimliche Fortsetzung dieser Beziehung stellen objektiv eine besonders gravierende Verletzung des wechselseitigen Vertrauens der Eheleute dar (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 642).
  • KG, 02.02.2006 - 19 UF 93/05

    Einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft: Verwirkung des Anspruchs

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Die Annahme eines einseitigen Ausbrechens aus der Ehe kann nicht durch den allgemein gehaltenen Vortrag ausgeschlossen werden, die Beteiligten hätten sich auseinandergelebt und es habe keine intakte eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestanden (KG FamRZ 2006, 1542).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Ist dies wie hier zu bejahen, liegt eine so gravierende Abkehr von den ehelichen Bindungen vor, dass die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Unterhalt grob unbillig erscheint; denn man kann sich nicht einerseits von der ehelichen Beziehung distanzieren und andererseits eheliche Mitverantwortung für das wirtschaftliche Auskommen in Anspruch nehmen (BGH FamRZ 1989, 1279; BGH FamRZ 1984, 154; BGH FamRZ 1983, 169; BGH FamRZ 2011, 791).
  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 22/82

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Aufnahme einer eheähnlichen Gemeinschaft

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Ist dies wie hier zu bejahen, liegt eine so gravierende Abkehr von den ehelichen Bindungen vor, dass die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten auf Unterhalt grob unbillig erscheint; denn man kann sich nicht einerseits von der ehelichen Beziehung distanzieren und andererseits eheliche Mitverantwortung für das wirtschaftliche Auskommen in Anspruch nehmen (BGH FamRZ 1989, 1279; BGH FamRZ 1984, 154; BGH FamRZ 1983, 169; BGH FamRZ 2011, 791).
  • OLG Hamm, 22.05.2002 - 12 UF 102/00

    Abänderung eines die Unterhaltshöhe titulierenden Urteils; Herabsetzung eines

    Auszug aus AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12
    Der Berechtigte muss seine Bedürftigkeit und seinen Bedarf als anspruchsbegründende Tatsache darlegen und beweisen (OLG Hamm FamRZ 2002, 1627).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1996 - 20 UF 53/95

    Berücksichtigung der ratenweise Rückzahlung von Prozesskostenhilfe und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht